Teilnahmebedingungen
Eine finanzielle Unterstützung für ein gemeinnütziges Projekt zu beantragen, ist bei RWE Companius denkbar einfach.
Bitte beachten Sie, dass eine grundlegende Voraussetzung für die Förderung von RWE Companius die Beteiligung eines RWE Mitarbeiters ist. Das bedeutet für Antragssteller außerhalb des RWE Konzerns, dass sie im Vorfeld nach einem RWE Mitarbeiter im Verwandten-, Bekannten- oder Freundeskreis suchen müssen, der sich bereiterklärt, eine Projektpatenschaft zu übernehmen. Sollte das nicht möglich sein, stellt das RWE Companius Team das Projekt im RWE Companius Web vor und sucht auf diesem Weg nach Projektpaten innerhalb des Konzerns. Auch wenn das eingereichte Projekt die unten aufgeführten Teilnahmebedingungen erfüllt, kann es nur dann gefördert werden, wenn sich ein Mitarbeiter als Pate meldet.
Förderkriterien und Teilnahmebedingungen bei RWE Companius
Ihr Projekt erfüllt die Voraussetzungen für eine Förderung, wenn:
- eine deutlich erkennbare ehrenamtliche Tätigkeit unterstützt wird,
- eine Institution/private Initiative unterstützt wird, wie z. B. in den Bereichen Schule, Kindergarten, Behindertenzentrum, oder Sportverein, Kindertagesstätte, Seniorenbetreuung, Umweltschutz und vieles mehr,
- die im jeweiligen Bereich geltenden Gesetze und Bestimmungen beachtet werden,
- die erbrachten Leistungen und ihre Verwendung nachgewiesen sowie Erfolge nach Projektabschluss dokumentiert werden können,
- die Aktivitäten einen definierten Zeitraum umfassen (Folgekosten dürfen für RWE Companius nicht entstehen),
- keine missionarischen Motive verfolgt werden. Projekte kirchlicher Institutionen, wie die Unterstützung des katholischen Kindergartens, sind zum Beispiel ebenso möglich wie die Mithilfe bei der evangelischen Jugendfreizeit.
Die Projektanmeldung:
Das Projekt wird per E-Mail, Fax oder Online-Formular bei RWE Companius eingereicht. Die in der Projektanmeldung erhobenen Daten werden von der RWE AG verwaltet und gespeichert.
Spendenbescheinigung:
Bitte beachten Sie, dass die finanzielle Unterstützung als Spende überwiesen wird. Der Projektleiter ist daher dazu verpflichtet, das RWE Companius Team nach einer Zusage darüber zu informieren, ob der Empfänger (z. B. ein Verein oder eine Initiative) dazu berechtigt ist, eine Spendenbescheinigung nach steuerrechtlichen Vorgaben zu erstellen. Ist das der Fall, muss auf der Spendenquittung vermerkt werden, dass es sich um eine Geldzuwendung handelt.
Arbeitsschutz:
Viele Projekte erfordern den Einsatz technischer Geräte oder bergen anderweitig ein gewisses Gefahrenpotential. Alle Projektteilnehmer sind daher verpflichtet, sich vor der Nutzung von Gerätschaften mit der Betriebsanweisung vertraut zu machen und eine entsprechende Schutzausrüstung zu tragen. Darüber hinaus muss eine Erste-Hilfe-Ausrüstung vor Ort verfügbar sein.

